Balanced Smart Global

Mit dem Balanced Smart Global investieren Sie in einen weltweit anlegenden, vermögensverwaltenden Fonds mit flexibler Anlagepolitik und breitem Anlagespektrum. Der Fondsmanager identifiziert auf Basis von ökonomischen, politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen weltweit Wachstumsthemen und wählt Anlagetitel aus, die von diesen Entwicklungen profitieren. Die weltweit selektierten Wachstumswerte werden über einen hochkonzentrierten Ansatz abgebildet.  Die Quotensteuerung erfolgt durch einen langfristig bewährten risiko-adjustierten Investmentansatz. Dieser umfasst den Einsatz von Liquidität, Renten sowie den Einsatz von Derivaten zur Absicherungszwecken.

Track Record

WERTENTWICKLUNG

PERFORMANCE

STAMMDATEN

ASSETS

WÄHRUNG

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DURATION

TOP 10 AKTIENPOSITIONEN

STATISTIKEN

Pflichtangaben

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungen (Art. 3):

Die Rhein Asset Management berücksichtigt in ihrem Investitionsentscheidungsprozess bzw. in ihren Anlageberatungstätigkeiten, neben allgemeinen Finanzdaten, auch Nachhaltigkeitsrisiken. Zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Investitionsentscheidungsprozess bzw. in den Anlageberatungstätigkeiten werden die drei ESG-Bereiche (E, S und G) betrachtet und bewertet. Innerhalb eines jeden Bereiches werden jeweils drei unterschiedliche Risiko-Schweregrade unterschieden. Für jede Kombination aus Schweregrade und Bereich werden Konzentrationslimite definiert, um mögliche Nachhaltigkeitsrisiken zu diversifizieren. Jede Investitionsentscheidung wird vor diesem Hintergrund individuell geprüft und auf Basis ihrer Nachhaltigkeitsrisiken bewertet.

Berücksichtigung der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen (Art. 4, Fondsmanager):

Aufgrund der unzureichenden Datenverfügbarkeit zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und -indikatoren sowie ausstehender rechtlicher Bestimmungen hat sich die Rhein Asset Management dazu entschlossen, gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der Offenlegungsverordnung EU 2019/2088 die nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen vorerst nicht zu berücksichtigen.

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